Das Programm

Das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt", oder kurz "Soziale Stadt", wurde 1999 beschlossen. Neu war, dass auch soziale Verbesserungen als Ziel und Thema in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurden. Das Programm nimmt demnach nicht nur investive – also bauliche – Maßnahmen in den Blick, sondern auch Handeln im sozialen, kulturellen und ökonomischen Bereich. Die Mitwirkung der Menschen ist im Programm Soziale Stadt ein eigenständiges und wichtiges Ziel. Die Beteiligung der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen – von Jung bis Alt – hat eine besondere Bedeutung. Ein Schlüsselinstrument bei der Programmumsetzung ist daher das Stadtteilmanagement.

Vorbereitende Untersuchungen zur Aufnahme in das Programm Soziale Stadt wurden 2006 durchgeführt. Im Jahr 2007 wurde der Stadtteil Hallschlag in das Städtebauförderprogramm aufgenommen.

Für die Umsetzung der Projektziele – für bauliche und begleitende Maßnahmen im Sanierungsgebiet – stehen Fördermittel von Bund und Land zur Verfügung.  Der Förderrahmen für die Soziale Stadt liegt aktuell bei 19,1 Mio. Euro (Stand Juni 2019, einschließlich Modellvorhaben). 60 Prozent davon werden von Bund und Land, 40 Prozent von der Landeshauptstadt Stuttgart bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum der Sozialen Stadt im Hallschlag wurde bis 30. April 2022 verlängert.

Ziele der "Sozialen Stadt" Hallschlag sind,

  • die vorhandenen Spielflächen zu erneuern und das Angebot insgesamt zu erweitern,Treffpunkte und Angebote zur Freizeitgestaltung für Jugendliche zu schaffen.
  • den Wohnungsbestand zu modernisieren und an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen, aber auch für die junge Generation und Familien attraktiv zu gestalten.
  • die Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes zu verbessern.
  • Bildung, soziales und kulturelles Leben und die wirtschaftliche Basis des Stadtteils zu stärken und hierfür vor allem
  • bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und zu fördern.

 

Mittelausstattung für die Städtebauförderung Im Rahmen der Sparpläne der Bundesregierung wurden im November 2010 die Mittel für die Städtebauförderung für das Haushaltsjahr 2011 gekürzt. Davon erheblich betroffen war auch das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (von bundesweit 95 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 28 Mio. Euro im Jahr 2011). Darüber hinaus wurde die Förderung der "Modellvorhaben in der Sozialen Stadt" gestrichen. Die beantragten Modellvorhaben konnten im Hallschlag dennoch mit 200 000 Euro gefördert werden. Dies war durch eine Umwidmung von bereits bewilligtem Geld aus dem Förderprogramm möglich, das der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung stand. Die beantragten Projekte im Modellvorhaben Bildung konnten - in reduzierter Form - durchgeführt werden.

Nach den beschriebenen Kürzungen sind die Bundesmittel ab dem Jahr 2014 wieder deutlich aufgestockt worden.

Für 2020 haben Bund und Länder eine neue Struktur der Städtebauförderung erarbeitet: In drei (statt bisher sechs) Förderprogrammen zur Städtebauförderung stehen insgesamt 790 Mio. Euro zur Verfügung:

  • Lebendige Zentren (Förderung der Innenentwicklung und historischer Stadtkerne),
  • Sozialer Zusammenhalt (Förderung des Zusammenlebens in den Quartieren),
  • Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel sowie Gestaltung lebenswerter Quartiere).

  

Zum Herunterladen

Kurzbericht vorbereitende Untersuchungen Bad Cannstatt 20 - Hallschlag (PDF)